Zum 1. Juli 2020 ist Ulrike Stahlmann-Liebelt (Ltd. Oberstaatsanwältin i.R.) zur Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein ernannt worden, um sich der Sicherstellung schneller und unbürokratischer Hilfe und Unterstützung für Opfer von Straftaten und deren Angehörige zu widmen. Unterstützt wird die Opferschutzbeauftragte durch das Team der zentralen Anlaufstelle, das aus zwei Juristinnen, einer Pädagogin und einer Justizangestellten besteht. Dort gibt es Informationen über
- Zeugen- und Opferrechte,
- den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens sowie
- aktuelle Projekte und Gesetzesänderungen aus dem Bereich des Opferschutzes.
Das ist ein gutes neues Angebot für die Menschen in Schleswig-Holstein und eine wichtige Ressource, um auch psychosoziale Belastungen durch konkrete Unterstützung zu reduzieren. Es wird mit der Landeszentralstelle für Psychosoziale Notfallversorgung eine enge Zusammenarbeit geben. Wir freuen uns darauf und wünschen dem gesamten Team der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und ihren Angehörigen alles Gute für ihre Arbeit.