PSNV-Konferenzen

Um die Umsetzung der Leitlinien und Qualitätsstandards, sowie den Transfer der Inhalte bezüglich PSNV von der Bundesebene auf die Landesebene und dann auch in die Kreise und kreisfreien Stadte in Schleswig-Holstein gewährleisten zu können, gibt es drei Ebenen von PSNV-Konferenzen.

PSNV-Landeskonferenz

In der PSNV-Landeskonferenz sind alle PSNV-Anbieter auf Landesebene sowie die beteiligten Vertreter der Ministerien vertreten. Die erste PSNV-Landeskonferenz tagte bereits im Jahre 2010. Die PSNV-Landeskonferenz kann bei Bedarf fachspezifische PSNV-Teilkonferenzen beschließen. In der Regel tagt diese Konferenz ein- bis zweimal pro Jahr. Die Teilnehmer werden auf Vorschlag der jeweiligen Organisation berufen. Die Einladung erfolgt jeweils durch die Landeszentralstelle.

PSNV-Regionalkonferenz

In der PSNV-Regionalkonferenzen sind alle Verantwortlichen und Führungskräfte in der PSNV im Bereich einer Rettungsleitstelle sowie deren Leiter vertreten. Die Landeszentralstelle begleitet und moderiert. Diese Konferenz sollte einmal pro Jahr tagen. Die Einladung erfolgt in Absprache mit der jeweiligen Rettungsleitstelle durch die Landeszentralstelle.

PSNV-Kreiskonferenz / -Stadtkonferenz

In der PSNV-Kreiskonferenz / -Stadtkonferenz sind alle Verantwortlichen und Führungskräfte in der PSNV eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt vertreten. Die Landeszentralstelle begleitet. Diese Konferenz sollte mindestens einmal pro Jahr tagen. Die Einladung erfolgt durch den jeweiligen Kreis oder der Stadt.

 

Auf Kreisebene bzw. auf Ebene der kreisfreien Städte sollten aus organisatorischen Gründen PSNV-Arbeitsgemeinschaften gegründet werden, in der alle PSNV-Anbieter vertreten sind. Das erleichtert die Zusammenarbeit und vereinfacht die Alarmierungswege. Der entsprechende Einsatz von PSNV-B oder PSNV-E gemäß den entsprechenden Profilen und Verantwortlichkeiten wird dadurch sichergestellt.