Empfehlungen der Landeszentralstelle PSNV Schleswig-Holstein für den Dienst in der PSNV-B unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Sie gelten sowohl für den Öffentlichen Raum als auch für den Häuslichen Bereich.
Die Kurzfassung lautet: Es läuft so wie gehabt plus Eigenschutz.
Im Einzelnen gilt:
- Die alarmierenden Behörden und der Rettungsdienst vor Ort informieren wie immer über Besonderheiten an der Einsatzstelle. Gegebenenfalls nachfragen.
- Einsätze werden normal besetzt. Eigenschutz geht (immer) vor. Fremdgefährdung ist auszuschließen.
- PSNV-B umfasst keine pflegerischen Handlungen, so dass es nicht zu körperlichen Kontakten kommen kann, die zu Infektionen führen.
- Vor und nach Einsätzen soll man sich gründlich und lange die Hände waschen.
- Ausreichend Abstand halten. Sich und anderen nicht ins Gesicht fassen. Auf das Händeschütteln verzichten.
- Auf ältere und geschwächte Menschen achten. Wer an sich selbst Krankheitssymptome feststellt, soll nicht in den Einsatz gehen bzw. sich umgehend zurückziehen.
- Gegebenenfalls Einmalhandschuhe verwenden.
PSNV-B gehört in SH zur Daseinsvorsorge und fällt damit nicht unter die aktuellen Regelungen zur Kontaktvermeidung. Fahrten zu Einsätzen und wieder zurück sind möglich und erlaubt.
Die PSNV-B ist nicht zuständig für die langfristige Betreuung von Menschen in Quarantäne. Für die Notfallbetreuung von Menschen in Quarantäne bzw. von infizierten Personen im Häuslichen Bereich wird empfohlen, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Eigenschutz geht vor!