Mit Erlass vom 02.05.2024 wurde die „Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)“ in „Landeszentralstelle Psychosoziales Krisenmanagement (PSKM)“ umbenannt.
Das entspricht den erweiterten Aufgaben der Landeszentralstelle im Bereich des Psychosozialen Krisenmanagements in unserem Land und geht mit den Begrifflichkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) konform.
Die Begrifflichkeiten im Bereich PSNV bleiben davon unberührt und die Landeszentralstelle regelt weiterhin deren konkrete Umsetzung und Durchführung.