PSNV-Karte

Der Erlass „Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)“ des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 02.05.2024 und die Vorgaben zur „Umsetzung und Durchführung der Psychoszialen Notfallversorgung in Schleswig-Holstein“ der Landeszentralstelle PSKM legen fest, dass alle Einsatzkräfte der Psychosozialen Notfallversorgung für ihre Tätigkeit in Schleswig-Holstein eine PSNV-Karte benötigen. Ausgenommen hiervon sind nur die Geistlichen der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, wenn sie ausschließlich im häuslichen Bereich tätig sind.

Für den Erwerb der PSNV-Karte gibt es bestimmte Voraussetzungen, die sich nach den jeweils geltenen Bundesstandards richten. Sie werden von der Landeszentralstelle PSKM festgelegt und in den Vorgaben zur „Umsetzung und Durchführung der Psychosozialen Notfallversorgung in Schleswig-Holstein“ veröffentlicht.

Die PSNV-Karte dient der Qualitätssicherung im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung in Schleswig-Holstein. Sie bescheinigt die jeweilige Ausbildung der PSNV-Einsatzkräfte und ermöglicht u.a. dadurch auch die Teilnahme an bestimmten weiterführenden Aus- und Fortbildungen. Zudem soll sie an Einsatzstellen den Zutritt erleichtern. Sie ist eine Anerkennung und Wertschätzung der Bereitschaft und Mühe der PSNV-Einsatzkräfte, sich mit großem Zeitaufwand aus- und fortbilden zu lassen und (ehrenamtlich) eine wichtige Aufgabe qualitativ wahrzunehmen.

Die Beantragung der PSNV-Karten bei der Landeszentralstelle PSKM wird von den entsendenen Organisationen ausschließlich über ihre Vetreterinnen und Vertreter in der Landeskonferenz PSNV vorgenommen. Dabei ist das folgende Antragsformular zu verwenden:

Hinweise zur Beantragung der PSNV-Karte
Antragsformular PSNV-Karte
Datenschutzerklärung