PSNV-allgemein

Definition

Die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Ereignissen (Notfällen) bzw. Einsatzsituationen.

Ziele

  • Prävention von psychosozialen Belastungsfolgen
  • Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen nach belastenden Ereignissen und Einsatzsituationen
  • Bereitstellen adäquater Unterstützung und Hilfe für betroffene Personen und Gruppen zur Erfahrungsverarbeitung sowie die angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen und bezogen auf Einsatzkräfte – einsatzbezogene psychische Fehlbeanspruchung

(PSNV: Qualitätsstandart und Leitlinien (Teil1), Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Bonn 2009, S.15)

Die Maßnahmen der psychosozialen Notfallversorgung zielen dabei auf die Bewältigung dieser kritischen Lebensereignisse und der damit einhergehenden psychosozialen Belastung.

(PSNV: Qualitätsstandart und Leitlinien (Teil1), Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Bonn 2009, S.15)

In der psychosozialen Notfallversorgung werden 2 Zielgruppen beschrieben:

  1. „Physisch unverletzte Betroffene des Notfalls oder Unglücks“: Angehörige, Hinterbliebene, Überlebende, Augenzeugen oder Vermissende
  2. Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei, des Katastrophenschutzes, des THWs und der Bundeswehr.