Landeskonferenz PSNV

Die Landeskonferenz PSNV ist der Landeszentralstelle PSKM als beratendes und unterstützendes Gremium zur Seite gestellt. Sie soll dazu beitragen, dass die PSNV-Qualitätsstandards und Leitlinien mittels landesweit einheitlicher PSNV-Einsatzstrukturen flächendeckend in Schleswig-Holstein Anwendung finden und die Psychosoziale Notfallversorgung in Schleswig-Holstein stetig weiterentwickelt sowie eine PSNV-Qualitätssicherung gewährleistet wird.

Sie hat im Besonderen folgende Aufgaben:

  • Beratung bei der Erarbeitung einheitlicher Qualitäts- und Führungsstandards,
  • Förderung von Arbeitskreisen mit dem Ziel der Schaffung verbindlicher Strukturen und Abläufe,
  • Beratung bei der Organisation, dem Aufbau und der Ausrüstung von PSNV-Einheiten,
  • Unterstützung bei der Vernetzung der vorhandenen Angebote und Leistungsträger sowie bei der Bildung zweckförderner Netzwerke,
  • Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der PSNV-Kräfte und
  • Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten und Untersuchungen im Bereich der PSNV.

Alle Organisationen, die im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung tätig bzw. verantwortlich sind, können eine/einen entsprechend fachkundige/fachkundigen Vertreterin/Vertreter für die Konferenz sowie eine/einen Stellvertreterin/Stellvertreter benennen. Bei Einsatzorganisationen sollen es ernannte PSNV-Führungskräfte der jeweiligen Organisation sein. Die Mitglieder der Landeskonferenz PSNV werden durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – vertreten durch die Landeszentralstelle PSKM – berufen .

Die erste Landeskonferenz PSNV fand bereits im Jahre 2010 statt. Sie tagt in der Regel zweimal pro Jahr. Die Einladung erfolgt jeweils durch die Landeszentralstelle PSKM.