Landeszentralstelle

Ein schweres Unglück stellt für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen oder Vermissende eine große psychische Belastung dar. Auch ehrenamtliche und hauptberufliche Helfer der Feuerwehr, im Rettungsdienst sowie im Zivil- und Katastrophenschutz werden oft physisch und psychisch durch Einsatzsituationen besonders belastet.
Es ist daher notwendig, von einem Unglück Betroffene sowie ehrenamtliche und hauptberufliche Retter nach schrecklichen Ereignissen psychosozial zu betreuen. Die  Menschen werden dabei unterstützt, ihren Stress individuell zu bewältigen. Die psychosoziale Betreuung vor und nach einem außergewöhnlichen und belastenden Ereignis ist praktische Gesundheitsvorsorge.

Bereits im Jahre 2010 hat das Land Schleswig-Holstein den im Band 7 der BBK-Schriftenreihe „Praxis im Bevölkerungsschutz – Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II“ veröffentlichten Ergebnissen der Konsensus-Konferenz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zugestimmt und begonnen, diese ab dem Jahre 2011 auf Landesebene umzusetzen.
Sie sind die Grundlage für die Umsetzung und Ausgestaltung der PSNV in den Ländern und innerhalb der Organisationsstrukturen. Die Anwendung dieser Vorgaben soll die Strukturierung, Vereinheitlichung und Qualitätssicherung im Bereich der PSNV sicherstellen.

Zur Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte sowie der in die PSNV eingebundenen Organisationen hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein entsprechend der Vorgabe des Konsensus-Ergebnisses die „Landeszentralstelle PSNV“ eingerichtet, die im Mai 2024 in „Landeszentralstelle für Psychosoziales Krisenmanagement (PSKM)“ umbenannt worden ist. Sie hat ihren Sitz an der Landesfeuerwehrschule und ist der Garant für den PSNV-Standard und deren Leitlinien in Schleswig-Holstein.

Die Umsetzung aller Belange der PSNV sowie der Qualitätsstandards und Leitlinien erfolgt durch die Landeszentralstelle PSKM im Innenministerium. Dies betrifft auch die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte in der PSNV im Rahmen der bundeseinheitlichen Mindeststandards an der Landesfeuerwehrschule.

Tätigkeitsprofil der Landeszentralstelle PSKM Schleswig-Holstein:

Koordination und Unterstützung der Psychosozialen Notfallversorgung in Schleswig-Holstein

  • Koordination und Unterstützung der bestehenden PSNV-Arbeitsgemeinschaften sowie der jeweils mitwirkenden PSNV-Anbieter auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Vermittlung landesweiter Standards für die Ausbildung und Einsatztätigkeit sowie die Weitergabe dieser Informationen an verantwortliche und involvierte Personen
  • Unterstützung bei der Qualitätssicherung durch Beratung und Vermittlung kompetenter Fachreferenten
  • Sicherstellung der Qualitätsstandards für PSNV-Einsätze
  • Unterstützung von Forschungsprojekten
  • Bereitstellung von Statistiken (Qualitätsstandards, Aus- und Fortbildung, Einsatzhäufigkeit etc.)

Vernetzung

  • Einberufung und Organisation der PSNV-Landeskonferenz
  • Vernetzung mit speziellen überregional tätigen PSNV-Anbietern (z.B. Kassenärztliche Vereinigung, Psychotherapeutenkammer etc.)  sowie mit den Ansprechpartnern der Ministerien bezüglich PSNV im Land Schleswig-Holstein
  • Vernetzung mit bestehenden länderübergreifenden Kooperationsstrukturen, d.h. mit Experten, Anbietern von PSNV und Forschungseinrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene
  • Bereitstellung von Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner im Bereich PSNV in Schlesig-Holstein
  • Vertretung der Landesinteressen auf Bundesebene im Bereich der PSNV

Einsatzlagen

Die Landeszentralstelle PSKM ist für die Unterstützung der Katastrophenschutzbehörden bei der Sicherstellung von PSNV bei Großschadenslagen und Katastrophen zuständig. Sie koordiniert die PSNV bei landesweiten Lagen.

Bei größeren oder besonderen örtlichen Lagen ist sie auf Anfrage bereit, die örtlichen Strukturen zu unterstützen.

Zur Umsetzung bedient sie sich der bestehenden Strukturen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Einsatzkräfte, die für überregionale Aufgaben bereitgestellt werden. Diese Aufgaben sind bei Bedarf:

  • Koordination u. Unterstützung auf Landesebene
  • Maritime Lagen
  • Auslandslagen