Landeszentralstelle

Ein schweres Unglück stellt für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen oder Vermissende eine große psychische Belastung dar. Auch ehrenamtliche und hauptberufliche Helfer der Feuerwehr, im Rettungsdienst sowie im Zivil- und Katastrophenschutz werden oft physisch und psychisch durch Einsatzsituationen besonders belastet.
Es ist daher notwendig, von einem Unglück Betroffene sowie ehrenamtliche und hauptberufliche Retter nach schrecklichen Ereignissen psychosozial zu betreuen. Die  Menschen werden dabei unterstützt, ihren Stress individuell zu bewältigen. Die psychosoziale Betreuung vor und nach einem außergewöhnlichen und belastenden Ereignis ist praktische Gesundheitsvorsorge.

Bereits im Jahre 2010 hat das Land Schleswig-Holstein den vorliegenden Qualitätsstandards und Leitlinien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zugestimmt und begonnen, diese ab dem Jahre 2011 auf Landesebene umzusetzen.
Grundlage der Umsetzung und Ausgestaltung der PSNV in den Ländern und innerhalb der Organisationsstrukturen sind die im Band 7 der BBK-Schriftenreihe „Praxis im Bevölkerungsschutz – Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II“ zusammengefassten Ergebnisse der Konsensus-Konferenz. Die Anwendung dieser Vorgaben soll die Strukturierung, Vereinheitlichung und Qualitätssicherung im Bereich der PSNV sicherstellen.

Zur Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte sowie der in die PSNV eingebundenen Organisationen hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein entsprechend der Vorgabe des Konsensus-Ergebnisses die „Landeszentralstelle PSNV“ eingerichtet. Sie hat ihren Sitz an der Landesfeuerwehrschule und ist der Garant für den PSNV-Standard und deren Leitlinien in Schleswig-Holstein.

Die Umsetzung aller Belange der PSNV sowie der Qualitätsstandards und Leitlinien erfolgt durch die PSNV-Landeszentralstelle im Innenministerium. Dies betrifft auch die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte in der PSNV im Rahmen der bundeseinheitlichen Mindeststandards an der Landesfeuerwehrschule.

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Tätigkeitsprofil der PSNV-Landeszentralstelle Schleswig-Holstein:

Koordination und Unterstützung der Psychosozialen Notfallversorgung in Schleswig-Holstein

  • Koordination und Unterstützung der bestehenden PSNV-Arbeitsgemeinschaften sowie der jeweils mitwirkenden PSNV-Anbieter auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
  • Vernetzung mit speziellen überregional tätigen PSNV-Anbietern (z.B. Kassenärztliche Vereinigung, Psychotherapeutenkammer etc.)  sowie mit den Ansprechpartnern der Ministerien bezüglich PSNV im Land Schleswig-Holstein.
  • Bereitstellung von Statistiken (Qualitätsstandards, Aus- und Fortbildung, Einsatzhäufigkeit etc.).
  • Bereitstellung von Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner im Bereich PSNV in Schlesig-Holstein.
  • Einberufung, Organisation der PSNV-Landeskonferenz und der Regionalkonferenzen
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Vermittlung landesweiter Standards für die Ausbildung und Einsatztätigkeit sowie die Weitergabe dieser Informationen an verantwortliche und involvierte Personen.
  • Sicherstellung der Qualitätsstandards für PSNV-Einsätze im öffentlichen Raum.
  • Unterstützung bei der Qualitätssicherung durch Beratung und Vermittlung kompetenter Fachreferenten.
  • Vernetzung mit bestehenden länderübergreifenden Kooperationsstrukturen, d.h. mit Experten, Anbietern von PSNV und Forschungseinrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Vertretung der Landesinteressen auf Bundesebene im Bereich der PSNV.
  • Unterstützung von Forschungsprojekten.

Die PSNV-Landeszentralstelle ist für die Unterstützung der Katastrophenschutzbehörden bei der Sicherstellung von PSNV bei Großschadenslagen und Katastrophen zuständig. Sie koordiniert die PSNV bei landesweiten Lagen.

Bei größeren oder besonderen örtlichen Lagen ist sie auf Anfrage bereit, die örtlichen Strukturen zu unterstützen.

Zur Umsetzung bedient sie sich der bestehenden Strukturen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Einsatzkräfte, die für überregionale Aufgaben bereitgestellt werden. Diese Aufgaben sind bei Bedarf:

  • Koordination u. Unterstützung auf Landesebene
  • Maritime Lagen
  • Auslandslagen